AStA
Der AStA (kurz für Allgemeiner Studierendenausschuss) führt die Beschlüsse des StuPas aus und vertritt die Studierendenschaft nach außen. Er setzt sich aus dem Vorsitz, dem stellvertretenden Vorsitz sowie verschiedenen Referenten zusammen, die für diverse Themen zuständig sind. Eine Übersicht findet ihr hier.
Der AStA unterhält außerdem viele Angebote für alle Studierenden, wie z.B.:
Weitere Informationen findet ihr auf der Website vom AStA.
Prüfungsausschuss (PA)
Der Prüfungsausschuss tritt immer dann in Aktion, wenn es um die Auslegung und die Einhaltung (oder Ausnahmen von) der Prüfungsordnung geht. Das ist insbesondere der Fall, wenn bspw. ein Student sein Prüfungsergebnis anzweifelt, weil er es für unfair hält (und möglicherweise sogar durch zu viele Fehlversuche exmatrikuliert würde). Stellt der Student einen entsprechenden (begründeten!) Antrag, prüft der Prüfungsausschuss ob hier fair bewertet wurde. Aber auch anders herum wenn bspw. ein Dozent in einer Prüfungsleistung ein Plagiat sieht, würde dieses vor dem Prüfungsausschuss diskutiert werden. Natürlich werden auch weniger “dramatische” Fälle vom Prüfungsausschuss behandelt. Möglich wäre dies z.B. wenn ein Dozent eine ungewöhnliche Prüfungsform beantragt oder andere Ausnahmesituationen oder -anträge eintreffen. Vieles der “Alltagsarbeit” wird dabei bereits vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erledigt, doch die weniger eindeutigen Fälle werden vom ganzen PA behandelt. Dabei besteht der PA nicht nur aus Professoren und Mitarbeitern, sondern auch aus zwei Studenten.
Promotionsausschuss
Wer nach seinem erfolgreichen Studienabschluss eine wissenschaftliche Karriere verfolgen will, kann dazu u.a. promovieren, was mit der Verleihung des Doktor-Titels endet. Der Promotionsausschuss entscheidet dabei über die Zulassung des Promotionsverfahrens und die Bedingungen unter denen dieses stattfindet. Die Details sind in § 4, Abs. 4 der Promotionsordnung zu finden (Link unten). Im Promotionsausschuss gibt es (im Gegensatz zu anderen Gremien) nur ein studentisches Mitglied, welches außerdem bereits erfolgreich ein (Bachelor-)Studium abgeschlossen haben muss.
Studienbeirat
Der Studienbeirat diskutiert und entscheidet insb. über Prüfungsordnungen. Im Gegensatz zu den Studieninhaltekommissionen ist der Studienbeirat dabei aber für die gesamte Fakultät und nicht nur ein Institut zuständig, bekommt dafür aber auch ggf. Vorschläge, die bereits (hoffentlich) in der jeweiligen SIK diskutiert wurden. Formell werden Prüfungsordnungen danach noch vom Fakultätsrat beschlossen – dieser verlässt sich allerdings dabei häufig auf die Vorarbeit von SIK und Studienbeirat und vermeidet eher längere Diskussionen dazu auf seinen eigenen Sitzungen (beschäftigt sich dafür dann aber auch noch mit ganz anderen Themen). Der Studienbeirat besteht zur Hälfte (5 Mitglieder) aus Studierenden.