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Studentische Mitbestimmung

Ihr habt die Wahl

Die Studierendenschaft ist eine eigene juristische Person, der alle Studierenden einer Hochschule angehören. Sie ist gänzlich demokratisch organisiert. In diesem Kontext fallen auch oft die Begriffe Studentische Selbstverwaltung und Mitbestimmung. Diese Demokratie zeigt sich jedes Jahr durch die Hochschulwahlen, welche im Sommer stattfinden und an denen ihr euch mindestens durch Abgabe eurer Stimme beteiligen solltet. In der Hochschulpolitik muss zwischen Hochschule (also der „Universität Paderborn“) und der Studierendenschaft unterschieden werden. Beide haben unterschiedliche Strukturen und Gremien.

Die Hierarchie

Studierendenschaft

Alle immatrikulierten Studierenden zusammen bilden die Studierendenschaft der Universität Paderborn. Für alle Studierenden existiert das Studierendenparlament. Es ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Es wählt insbesondere den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), einige weitere Ausschüsse und bestimmt über Höhe und Verwendung des Semesterbeitrages. Daraus bezahlt sich unter anderem das Semesterticket, welche den Großteil des Semesterbeitrages ausmachen.

Fachschaften und Fachschaftsräte

Die Studierendenschaft gliedern sich in fünf Fachschaften, welche sich wiederum in Fachschaftsräte teilen.

Ausführliche Informationen gibt es hier

Studentische Initiativen und Projektbereiche

Für politische und kulturelle Interessen, die nicht mit einem bestimmten Studiengang verbunden sind, existieren studentische Initiativen und Projektbereiche. Beispiele für Initiativen sind die Unizeitung, der Uni-Chor, der Spieleabend oder die Studentenmission. Alle Studierende die sich in den Fachschaften oder Initiativen engagieren nennt man Aktive!

Hochschule

Die Hochschule hat ihre eigene Struktur. Am obersten Ende steht der Hochschulrat, der von Vertretern und Vertreterinnen des vorherigen Rats, des Senats und des Ministeriums gewählt wird. Im Hochschulrat sitzen ausschließlich Personen mit einem akademischen Abschluss. Seine Hauptaufgabe ist die Kontrolle des Präsidiums. Das Präsidiums leitet und repräsentiert die Universität.

Fakultäten

Die Hochschule ist in fünf Fakultäten gegliedert. Jede der Fakultäten hat weitgehende Rechte über ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Bei vielen Beschlüssen des Senats können die Fakultäten selbst entscheiden in welcher konkreten Form sie diese umsetzen. Die fünf Fakultäten sind:

  • Elektrotechnik, Informatik und Mathematik (EIM)
  • Kulturwissenschaften (KW)
  • Maschinenbau (MB)
  • Naturwissenschaften (NW)
  • Wirtschaftswissenschaften (WiWi)

Das höchste beschlussfähige Gremium in den Fakultäten der jeweilige Fakultätsrat. Der Fakultätsrat besteht aus einigen Professor*innen und Mitarbeiter*innen, sowie drei Studierenden. Diese werden ebenfalls im Rahmen der Hochschulwahlen direkt gewählt. Im Fakultätsrat werden beispielsweise Entscheidungen über das Lehrangebot, Berufungen von Professor*innen und den Haushalt der Fakultät getroffen.

Institute und weitere Gremien

Jede Fakultät wiederum ist in einzelne Institute gegliedert. In der Fakultät EIM sind dies das Institut für Elektrotechnik, das Institut für Informatik und das Institut für Mathematik. Die Entscheidungen innerhalb der Institute werden von den Institutsvorständen getroffen. In der Fakultät EIM gibt es jeweils zwei studentische Vertreter*innen in den einzelnen Institutsvorständen. Neben diesen Gremien gibt es weitere, die vom Fakultätsrat und Senat für bestimmte Aufgaben eingesetzt werden und in denen auch studentische Vertreter*innen sitzen. Beispiele sind hier die Prüfungsausschüsse oder Studieninhaltekommissionen und weitere.

Fragt bei Interesse Fachschaftler*innen eures Vertrauens oder schaut auf den Seiten der Uni nach.